ein Erklärungsversuch beim Versicherungswirrwar
Achtung, zählt für die Schweiz! In Deutschland und Österreich ist es aber ähnlich, nur günstiger ;-)
Beide Versicherungen, Teil- und Vollkasko sind nicht obligatorisch und freiwillig.
Kurz vorne weg: sich durch die AGB’s zu lesen und richtig zu interpretieren, kostet enorm viel Zeit und ist ziemlich kompliziert. Es lohnt sich also, die Versicherung bei einem Berater abzuschliessen, zu dem man wirklich Vertrauen hat.
Die Kosten in diesem Artikel sind unsere Kosten in unserer Situation. Diese Kosten variieren je nach Wohnbezirk, Alter des Halters, Fahrzeugmarke etc. etc., es gibt da über 50 Kriterien, die die Kosten festlegen. Aber mit den Zahlen kann man sich die Grössenverhältnisse besser vorstellen.
In meinen AGB’s unterscheiden sich Teil- und Vollkasko nur in einem einzigen Abschnitt. In diesem Abschnitt steht verkürzt: Schäden durch plötzliche äussere unfreiwillige Einwirkung werden bezahlt. Also auch Kollisionsschäden am eigenen Auto, die aus eigenem Verschulden entstanden sind.
Feuer infolge Brand, Blitzschlag, Explosion und Kurzschluss. Mitversichert sind Löschaktionen. Nichtversichert sind Batterieschäden und elektronische Teile, wenn sie die Ursache des Schadens sind. Defekte Batterien kann man also nicht der Kaskoversicherung melden…
Elementarschäden durch Steinschlag, Felssturz, Erdrutsch, Hochwasser, Hagel, Sturm (über 75km/h), Schneedruck und Lawinen. Andere Naturereignisse sind ausdrücklich nicht versichert. Wer von einem Erdbeben überrascht wird, hat also doppelt Pech.
Diebstahl, inkl. den Beschädigungen beim Versuch von Diebstahl oder Raub. Nicht versichert sind Veruntreuung und Betrug, sich also nicht übers Ohr hauen lassen und den Womoschlüssel anderen Personen überlassen.
Tiere: Schäden mit Kollisionen mit fremden Tieren. Schäden bei Ausweichmanövern sind NICHT versichert. Ausweichen also nur mit Vollkasko-Versicherung!
Marderbisse mit den Folgeschäden sind versichert. Bei einigen Versicherungen werden Nager (Mäuse, Ratten) gleich behandelt wie Marder (z.B. bei der Allianz) ist aber bei Weitem nicht bei allen Versicherungen so! Siehe separatem Artikel.
Glas bei Bruch von Scheiben oder Dachfenstern werden bezahlt, auch bei Fenstern aus Plexiglas. Bei vielen Versicherungen sind z.B. die teuren Scheinwerfergläser nicht mitversichert, aber ihr ahnt ja schon, bei der Allianz schon (sorry für die Werbung, aber es ist mal die Versicherung, die ich habe und deren Versicherungsbediengungen ich jetzt studiert habe).
Vandalenschäden bei abbrechen von Antennen, Rückspiegel, Scheibenwischern und Zierleisten, zerstechen der Reifen und einfüllen von schädigenden Stoffen in den Treibstofftank, bemalen oder bespritzen mit Farbe. Andere Schäden sind explizit ausgeschlossen. Das heisst, zerkratzen wird nicht bezahlt, ebenso Verunreinigung des Wassertankes. Ob eine Sat-Schüssel als Antenne durchgeht, konnte ich nicht herausfinden…
Spezielles: Verunreinigung oder Schäden im Innern, die entstehen bei Hilfeleistung von verunfallten Personen sind versichert, auch wenn Flugzeug- oder Satellitenteile aufs Womo stürzen, wird bezahlt. Stürzen Drohnen auf das Wohnmobil werden die Schäden nicht bezahlt, Drohnen laufen unter Spielzeuge.
Der Umfang der freiwilligen Kasko-Deckung ist nicht vom Gesetz vorgeschrieben, sondern ergibt sich einzig aus dem Vertrag beziehungsweise aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen des unterschriebenen Vertrages. Pech haben Versicherte auch dann, wenn die Folgekosten von Marderschäden in der Höhe begrenzt sind oder wenn die Diebstahldeckung nur in der Schweiz gilt, es heisst also, die AGB’s gut lesen.
Die teuren Schäden bei einer Auswechslung der Rück- oder einer Seitenwand treten ja meistens bei Kollisionen auf, z.B. rückwärts in einen Baum, ein zu tiefer Ast, Seitenstreifung in der Baustelle auf der Autobahn etc. und diese Schäden werden nur von der Vollkasko übernommen. Und für die ca. 150.- Mehrkosten bei der untersten Prämienstufe finde ich, lohnt sich die Vollkasko-Versicherung beim Wohnmobil auf jeden Fall.
Unsere Kosten Vollkasko: sFr. 1136.- (Teilkasko ca. sFr. 980.-)
Teil- und Vollkasko-Versicherung empfehle ich nur mit Zeitwertzusatz abzuschliessen. Der Prämienaufschlag zur Variante «Nur Zeitwert» ist in der Regel gering (sFr. 40.-). Ein Wohnmobil verliert weniger schnell an Wert wie ein PW und diese zu grosse Abschreibung kann man mit dem Zeitwertzusatz versichern. Er garantiert bei Diebstahl oder Totalschaden eine bessere Entschädigung als nach dem reinen Zeit- oder Marktwert.
Unser Wohnmobil ist für einen Neuwert von sFr. 51‘500.- versichert, dazu Ausrüstung und Zubehör für sFr. 25‘000.- insgesamt also sFr. 76‘500.- Habe ich jetzt nach vier Jahren einen Totalschaden oder es würde geklaut, würde ich dank dem Zeitwertzusatz immerhin noch sFr. 56‘600.- bekommen. Ist meiner Meinung nach immer noch zu wenig, aber nur mit dem Zweitwert ist es noch viel weniger. Um aber den richtigen Zeitwert zu bestimmen, die die Versicherungen festlegen, ist für Normalbürger fast nicht möglich, aber erfahrungsgemäss ist das in etwa sFr. 35‘000.- Also, sehr, sehr mickrig. Und wenn eine Reparatur teurer wie der Zeitwert oder Zeitwertzusatz kommt, wird das Womo als Totalschaden angesehen. Wer also beim Abschuss der Versicherung bei der Angaben des Verkaufspreis und der Ausrüstung zu wenig angibt, z.B. weil er das Womo in Deutschland günstig gekauft hat, guckt bei hohen Reparaturen oder Diebstahl schön in die Röhre…
Ich habe die Grobfahrlässigkeit mit versichert, tönt auf den ersten Blick nicht logisch, denn ich trinke keinen Alkohol und bin eher der vorsichtige Typ. Aber es ist schnell passiert, dass man doch mal eine Verkehrsregel missachtet und einen Unfall baut. Und bei jedem Schadenereignis ein Theater, ob jetzt grobfahrlässig oder nicht, kann man sich mit diesem Versicherungszusatz vor endlosen Diskussionen schützen und kostet ja auch nur sFr. 54.- . Oder wie letzte Woche mit überraschendem Schneefall und schon Sommerpneus drauf, jeder Unfall ist dann grobfahrlässig.
Dieser Zusatz tritt in Kraft, wenn ein Ereignis mit einem ausländischen Fahrzeug eintritt, wo das „gegnerische“ Fahrzeug den Schaden übernehmen sollte. Hat dieser Gegner keine oder nur eine minimale Haftpflichtversicherung, die den Schaden nicht vollständig übernimmt, werden die fehlenden Beträge von der eigenen Versicherung übernommen. Bei Personenschäden und deren Behandlung in der Schweiz reicht die ausländische Haftpflichtversicherung vielfach nicht. Aus meiner Sicht sollten wir Schweizer Womofahrer, die viel im Ausland unterwegs sind, unbedingt dieser Zusatz abschliessen, Kosten sFr. 68.-
Damit sind alle Insassen eines Womos bei einem Unfall versichert, Heilungskosten während 5 Jahren, Privatabteilung, Invaliden- und Todesfallversicherung. Ob diese sinnvoll ist, muss jeder selber entscheiden, denn gegen Unfall ist jeder schon obligatorisch versichert. Es ist wie eine „Schlechtegewissenversicherung“, falls Kollegen, Freunde oder sonstwer mitreist und etwas passiert, hätte man ihn wenigstens versichert… sFr. 87.-
Bei der Allianz ist die Pannenhilfe in der Vollkasko in ganz Europa schon integriert und kostet nicht zusätzlich. Abschleppen zur nächsten geeigneten Fachwerkstatt und Übernachtungen bis 120.- pro Person sind bezahlt. Rücktransport der Insassen wenn nicht innerhalb von 48 Std repariert werden kann oder die Rückführung des fahruntüchtigen oder wiederaufgetauchten Fahrzeuges.
Wer sein Wohnmobil von einem Fachmann versichert haben will, kann sich an die Campingversicherung.ch (Päddi verlangen) wenden. Aber bitte nur die, die wirklich auch Interesse haben und nicht einfach nur eine Offerte aus Gwunder haben wollen. Der Betrieb ist ziemlich klein und nur von Beratung und Offerten können sie nicht leben ;-) Das ist übrigens mein Schlusssatz, an dem ich auch nix verdiene ;-)
Das Zusammenspiel zwischen Hausrat und Womoversicherung wird hier geklärt
3.5.2017 - Hallo Rolf Danke für die tolle Zusammenfassung bezüglich Versicherung eines WoMo`s. Als wir unser Mobil gekauft haben, verglichen wir drei Angebote verschiedener Anbieter. Uns ist aufgefallen, dass die Leistungen, ja sogar die Formulierungen in den Policen praktisch identisch waren. Also alle Gesellschaften bezahlen die gleichen Leistungen, oder schliessen die gleichen Schäden aus. Unter dem Strich kannst du einfach die Günstigste nehmen!! LG Markus
markus
3.5.2017 - Danke Markus, es kann sein, dass sich die AGBs der Versicherungen immer mehr angleichen, aber glaube mir, es hat zum Teil kleine, aber entscheidende Abweichungen, darum die AGB trotzdem vor dem unterschreiben lesen.
4.9.2017 - Gute Zusammenstellung und Hilfreich beim pro und kontra Anschaffung & Unterhalt eines Campers. Da ich im Moment selber am verschieden Versicherungsofferten vergleichen bin hier noch ein kleiner Hinweis wenn Ihr euch ne Mitgliedschaft beim SCCV (schweizer camping & caravaning Verband) gönnt = jährlich SFr 65.- so erhaltet Ihr bei der Allianz Versicherung 10% nebst einigen andern Vergünstigungen (Camperhuus 10%, Socar 5rp liter 10%auf Gas , 20% Sherpa , +CCI Card international ) .... ;-) und nein (!) ich arbeite nicht für Allianz .....