Ist ein kleiner Van ein Wohnmobil?
Grundsätzlich sind Vans, Kastenwagen, Selbstausbau oder normale Wohnmobile ja eigentlich Reisemobile. Man braucht sie zum Reisen. Der Begriff Wohnmobil ist nicht wirklich in der Gesetzgebung definiert. Das beginnt schon bei der Signalisationsverordnung und den Verkehrsschildern: es gibt eine einzige, kleine Zusatztafel, nämlich 5.28 «Wohnmotorwagen». Zitat: Mittels einer Zusatztafel kann der Geltungsbereich von Signalen konkretisiert werden.
Aus Amen Basta. Es gibt also kein blaues Parkplatzschild mit einem Wohnmobil drauf, auch keinen gültigen Wegweiser für Womos (für Zeltplätze und Wohnwagen schon, Schild 4.47 und 4.48). Reisemobile gehen im Strassenverkehrsgesetz der Schweiz also fast völlig unter dem Radar durch.
Die einzige Definition im Fahrzeugausweis unterscheidet zwischen schweren und leichten Wohnmotorwagen.
Die genauste Definition legt für einmal der Kanton Zürich öffentlich.
Es müssen mindestens drei Viertel des zur Verfügung stehenden Volumens (inkl. Führer- und Gepäckraum) als Wohnraum und zum Personentransport eingerichtet sein.
Mindestens vorhanden müssen sein:
Diese vier Punkte müssen fest mit dem Fahrzeug verbunden sein, Ausnahme ist der Tisch, welcher leicht demontierbar oder wegklappbar sein darf.
Im Wohnraum sollte mindestens ein Fenster (evtl. Dachluke) vorhanden sein, damit natürliches Licht eintreten kann. Das wiederum ist etwas schwammig formuliert, es heisst "sollte" und nicht "muss".
Es dürfen maximal 9 Sitzplätze inkl. Fahrer vorahnden sein.
Festeingebaute Kochmöglichkeit sind Bedingung. Das heisst dann aber, dass einige wenige kleinere Vans nicht mehr als Wohnmobil gelten. Problemfall z.B. VW T6.1 Purist. Dieses Fahrzeug wird nur mit einem mobilen Kartuschenkocher ausgeliefert und erfüllt demzufolge nicht alle Bedingungen und ist also kein Wohnmobil. Ein normaler VW California 6.1 hat eine kleine Küche und ist demzufolge ein Wohnmobil.
Die allermeisten Vans erfüllen alle Kriterien und sind demzufolge auch leichte Wohnmotorwagen. Es darf also auf Stellplätzen keine Benachteiligung dieser kleineren Vans geben. Streiten darf man dann darüber, ob z.B. ein Landrover mit Dachzelt auf Wohnmobil-Stellplätze darf oder nicht…
Ach ja, ein WC oder Abwassertank muss für den Gesetzgeber übrigens nicht vorhanden sein...
Definition Wohnmobil Kanton Zürich
23.5.2021 - Hallo zusammen Hier ist der neue Link zur Beschreibung des STVA Zürich https://www.zh.ch/content/dam/zhweb/bilder-dokumente/themen/mobilitaet/fahrzeuge-kontrollschilder/fahrzeugtechnik/TMB007WMSC202101.pdf In der Tat die umfanreichste Beschreibung (in diesem Fall für Schwere Wohnmotorwagen). Herzlichst Silvio
Silvio Maridati