Das skandinavische Jedermannssrecht gibt es auch in der Schweiz. Aber weder in der Schweiz noch in Skandinavien erlaubt dies Wohnmobilisten in der Wildnis zu campen.
Dies ist beim Jedermannsrecht nicht eingeschlossen
In Wohnmobilkreisen wird immer wieder das «Jedermannsrecht» in Skandinavien zitiert und damit auch dem Glauben, dass man in Skandinavien fast überall mit dem Womo campen und übernachten darf. Das absolute Wohnmobil-Paradis im Norden. Leider stimmt das so nicht ganz.
Das Jedermannsrecht gibt allen Menschen ein gewisses Recht an der Nutzung von Wäldern und der Wildnis, auch wenn diese Grundstücke in Privatbesitz sind. In der Schweiz gibt es dies übrigens auch, hier heisst dieses Recht Jedermannszutrittsrecht, was nun schon etwas klarer formuliert, was damit gemeint ist.
Dieses Recht ist seit langer Tradition in Norwegen, Schweden und Finnland verbreitet, aber auch in Schottland (nicht im übrigen Grossbritannien) und eben der Schweiz. In der Schweiz betrifft dies Wald, Weide und unkultivierbares Land.
Wikipedia umschreibt die Nutzung wie folgt:
Allgemein beinhaltet das Jedermannsrecht das Recht jedes Menschen, die Natur zu genießen und ihre Früchte zu nutzen, unabhängig von den Eigentumsverhältnissen am jeweiligen Grund und Boden. Die Ausübung des Jedermannsrechts ist also nicht von der Zustimmung des Grundbesitzers abhängig.
In Norwegen ist das Jedermannsrecht im „Gesetz über das Leben im Freien“ vom 28.6.1957 festgeschrieben. In Schweden und Finnland wird es nicht ganz so explizit niedergeschrieben. In der Schweiz steht dazu im Artikel 699 des Zivilgesetzbuches:
Das Betreten von Wald und Weide und die Aneignung wildwachsender Beeren, Pilze u. dgl. sind in ortsüblichem Umfange jedermann gestattet, soweit nicht im Interesse der Kulturen seitens der zuständigen Behörde einzelne bestimmt umgrenzte Verbote erlassen werden.
Auf unkultiviertem Land erlaubt das Jedermannsrecht jedem das Zelten für ein bis zwei Nächte mit einem Abstand von 150m (Norwegen) zu bewohnten Häusern. Wild wachsende Beeren, Pilze, Blumen, herabgefallene Zweige dürfen für den persönlichen Bedarf gepflückt bzw. gesammelt werden. Offenes Feuer darf z.B. in Norwegen im Sommer generell nicht in der Nähe von Wäldern gemacht werden und auch in Finnland ist es ohne Einwilligung des Grundeigentümers verboten. Die Schweiz geht da lockerer um: offene Feuer sind gestattet (ausser wenn es ausdrücklich verboten ist).
Das Jedermannsrecht erlaubt also nirgends schriftlich, dass übernachten im Wohnmobil und campieren davor erlaubt ist. Für Wohnmobilisten ist das viel zitierte Jedermannsrecht in Skandinavien also völlig unbedeutend...
6.8.2019 - Danke Rolf, dass du dies hier so veröffentlicht hast. Ich frage mich auch jedesmal woher diese vermeintliche Weißheit kommt, die das Jedermansrecht falsch interpretiert. Bis eben dachte ich, ich wäre der einzige Wohnmobilist der das Allemansrätt inhaltlich kennt bzw. zu deuten weiš. In Schweden regelt vielmehr das (“terrängkörningslag”) das befahren/nutzen der Natur mit Motorfahrzeugen. VG Marco
6.8.2019 - Danke dafür, dass Du wieder ein kleines Stück Klarheit in den WOMO Alltag gebracht hast. Im übrigen gibt es unter "wiki.womo.de "eine gute Umschreibung der Möglichkeiten für freies Übernachten Primär läuft es auf die Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit hinaus, dabei darf kein Camping Verhalten gezeigt werden (Tische, Stühle, Markise ausfahren, Grill aufstellen...) einfach nur Schlafen ! Allen gutes Ankommen!
Jürg Bützer