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Essen am Steuer

Was ist während der Fahrt genau erlaubt und was nicht?

So wie auf dem Foto, Blick durch den Spiegel, steuern via Seil und Gas geben mit der Markisenkurbel leuchtet allen ein, dass das nicht erlaubt ist. Aber was genau ist denn erlaubt und was nicht? Muss ich mit einer Busse rechnen, wenn ich ein Sandwich esse oder Wasser trinke während der Fahrt?

Im Schweizerischen Verkehrsrecht (VRV Artikel 3, Absatz 1) steht wörtlich:
Der Fahrzeugführer muss seine Aufmerksamkeit der Strasse und dem Verkehr zuwenden. Er darf beim Fahren keine Verrichtung vornehmen, welche die Bedienung des Fahrzeugs erschwert. Er hat ferner dafür zu sorgen, dass seine Aufmerksamkeit insbesondere durch Tonwiedergabegeräte sowie Kommunikations- und Informationssysteme nicht beeinträchtigt wird.

Ganz konkret bedeutet dies, alle Manipulationen am Handy, Navi, Laptop etc. sind klar verboten. Einzig das Telefonieren wird aber im Bussgeldkatalog eindeutig festgelegt: 100.- dazu gehören auch SMS schreiben/lesen. Alles andere kann die Polizei und der Richter von der Schwere des Vergehens beurteilen und büssen.

Klar ist auch, eine Hand muss immer am Lenkrad sein, die andere Hand darf für die Bedienung des Fahrzeuges (schalten, etc) kurzzeitig vom Lenkrad genommen werden. Immer eine Busse zur Folge haben Schminken und Zigaretten anzünden während der Fahrt, da man dort nicht die gesamte Aufmerksamkeit dem Verkehr widmen kann.

Essen während der Fahrt ist dann nicht ganz so strickt. Ungefähr alles, was man blind mit einer Hand machen kann (bei männlichen Probanden darf  es emotional aber keine Höhepunkte geben…) hat man Chancen, dass dies erlaubt ist. Pommes vom Mc Donalds könnte man durchgehen lassen, ist aber Ketchup dabei, hat man die Busse auf sicher, denn dort muss man hinschauen, damit man das Ketchup erwischt. Ebenso bei Hamburgern, hat es eine Sauce, die tropfen könnte, klar eine Busse. Auch bei heissen Getränken folgt eine Busse, aber aus einem anderen Grund, wenn man dort den Inhalt verschüttet und sich brennt, ist die Aufmerksamkeit für den Verkehr weg.

Die Polizei beurteilt da je nach Situation, fährt man während dem Sandwich nur leichte Schlangenlinie, wird hart gebüsst, ansonsten wird meistens ein Auge zugedrückt. Wohnmobilisten sind da klar im Vorteil, da die meistens einen BeifahrerIn haben. Diese kann z.B. das Getränk öffnen und danach wieder schliessen. Erwischt die Polizei nämlich einen Solisten während dem Trinken aus einer Pet-Flasche, darf sie ihn büssen, denn zum Öffnen braucht es zwei Hände.

Anders verhält es sich im Stau oder an der roten Ampel wenn man steht: da ist Trinken und einen Bissen nehmen erlaubt, aber nicht schminken und telefonieren!

Fazit: Möglichst nur die ganz einfachen Dinge essen, und Trinken, mit Beifahrer einen Schluck aus der PET-Flasche und ein einfaches Sandwich ist meistens erlaubt. Wird man von der Polizei dabei aber erwischt und der Gesetzeshüter ist anderer Meinung, sollte anstandslos bezahlt werden, denn vor Gericht hat man sehr kleine Chancen, dass man Recht bekommt. Das Gericht sieht Verkehrspolizisten als Fachmänner an und die können die Situation besser einschätzen als nur ein Verkehrsteilnehmer. Und ausserdem hat er jeweils noch einen zweiten Fachmann als Zeugen, darum sind Polizisten im Dienst immer zu Zweit unterwegs.

2.8.2018 - Hallo zusammen, in diesem Zusammenhang kann ich aus eigener Erfahrung berichten, dass ein Blick auf eine Landkarte (oder in dem speziellen Fall ein Lieferschein) ausreicht, dass einem das Auge des (Schweizer-) Gesetzes eine fast vierstellige Busse aufbrummt,

Beat von Büren


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