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Ungelöster Grenzverlauf Schweiz – Deutschland

Der Verlauf der territorialen Grenze zwischen der Schweiz und Deutschland ist nach wie vor nicht klar. Gibt es nun Krieg?

Blick auf den Bodensee

Ich horche auf, als ich den Grenzverlauf zwischen der Schweiz und Deutschland in Schweizer Quellen auf 347km feststelle und nach Deutschen Quellen aber nur 316km. Schwehlt da noch immer ein Konflikt und müssen wir Angst haben, dass wegen dem nicht geklärten Grenzverlauf Krieg ausbricht?

Wie kann in der heutigen Zeit der Satellitenvermessung auf wenige mm genau ein Grenzverlauf unklar sein? Wenn wir also an einem Stellplatz am Ufer des Bodensees sind und auf diesen hinausschauen, sehen wir bei guten Wetter das andere Ufer des anderen Landes. Wo dazwischen die Grenze liegt, ist unklar und weiss niemand genau.

Klar ist, dass die Grenze im Bodensee unklar ist. Deutschland und die Schweiz, und sogar Österreich haben da eigene Meinungen die nicht deckungsgleich sind. Und obwohl es hunderte von Staatsverträgen gibt, regelt keiner dieser Verträge den Grenzverlauf im Bodensee. Der Grenzverlauf wurde einfach nie geregelt, da es niemand interessiert hat. Kaum vorstellbar, aber wenn ich bedenke, dass ich am Ufer des Bodensees aufgewachsen bin, hat mich das 50 Jahre lang ja auch nicht interessiert…

Man könnte jetzt die Grenze des Sees einfach in der Mitte festlegen, da spielt aber Österreich nicht mit. Die Alpenjodler sind der Meinung, dass das Ufer bis zu 25m tiefe dem jeweiligen Land gehört, der Rest ist internationales Binnengewässer zwischen den drei Ländern. Baden-Württemberg hat übrigens wieder eine andere Meinung zum Grenzverlauf wie Bayern und die Bundesregierung will weder das eine noch das andere Bundesland bevorteilen, also schweigt man einfach und lässt es beim Status Quo. So setzen Österreich, Deutschland und die Schweiz die Grenze einfach so fest, wie es jedem Land gerade gefällt.

Wenn nun aber auf einem Schiff jemand stirbt oder geboren wird, wird das im «Übereinkommen über das Verfahren von Geburts- und Sterbefällen auf dem Bodensee» aus dem Jahr 1878 geregelt. Darin heisst es: Fälle, die sich ausserhalb der unmittelbaren Umgebung des Seeufers ereignen, sollen durch den Standesbeamten desjenigen Bezirks beurkundet werden, in dem das Schiff oder Fahrzeug seinen regelmässigen Standort innehat.

Das Problem wird aber dann kommen, wenn zum Beispiel ein Schatz im See gefunden wird. Bevor man den Schatz heben könnte, müsste ein Staatsvertrag über diesen Schatz ausgehandelt werden, wem nun wieviel davon gehört.

Ist eigentlich schon krass, dass im heutigen Europa nicht mal alle Grenzen festgelegt sind…