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Marokko 2017
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Versicherungsmärchen

Gute und schlechte Nachricht: ein versuchter Einbruch wird bezahlt, Rabatte auf Alarmanlagen oder Zusatzschlösser gibt es aber nicht.

Auch versuchter Einbruch wird bezahlt

Gestern trat ich mit meinem Beitrag über den versuchten Womoeinbruch auf den Social-Medien eine Diskussion los und dabei standen dann plötzlich Aussagen in Raum, die so nicht stimmen. Ein Punkt war z.B, dass bei einem Einbruch die Beschädigungen bezahlt werden und nur bei einem versuchten Einbruch nicht, da nichts gestohlen wurde. Ich konnte da keine wirkliche Antwort geben, ein Grund also, heute ein bisschen bei den Versicherungen zu recherchieren und einen Versicherungsberater anzurufen. Es ist also ganz klar ein Märchen! Wird versucht, ins Womo einzubrechen und dadurch entstehen Schäden, werden diese Schäden von der Versicherung übernommen, egal, ob der Einbruch erfolgreich war oder nicht. In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Kaskoversicherungen steht wörtlich oder sinngemäss: 

Versichert sind Beschädigung, Verlust oder Zerstörung durch vollendete oder versuchte Begehung von Diebstahl, Entwendung zum Gebrauch oder Beraubung.

Damit ist ganz klar, dass Beschädigungen bei einem versuchten, aber nicht erfolgreichen Diebstahl von der Kaskoversicherung gedeckt sind. Werden dann tatsächlich Gegenstände gestohlen, zahlt die Hausratsversicherung mit der angegebenen Versicherungssumme bei einfachem Diebstahl auswärts. Standardmässig ist dort in der Hausratsversicherung nur 2000.- CHF drin, man sollte diese Summe unbedingt erhöhen, wenn man ein Womo besitzt. Schnell sind Handy, Laptop, Fahrrad und Fotoapparat weit über 2000.- Wert. 

Von Vorteil ist auch, wenn die Kaskoversicherung und die Hausratsversicherung bei der gleichen Gesellschaft abgeschlossen sind, dann gibt es keinen Stunk, wer jetzt was bezahlen muss.

Zum Beitrag Womo-Versicherungen

Warum keine Prämienvergünstigung mit Alarmanlagen?

Und dann bin ich noch einer Frage nachgegangen: warum werden umsichtige Womofahrer, die Zusatzschlösser oder Alarmanlagen eingebaut haben, von den Versicherungen nicht durch günstigere Prämien belohnt? Das ist gar nicht so einfach zu beantworten, die Kurzfassung: Der Aufwand gegenüber der Prämienvergünstigung ist in keinem Verhältnis.

Zuerst glaubte ich da an eine typische Aussage der Versicherungen, die sich einfach vor einer Verbilligung drücken wollen. Aber es ist tatsächlich so: der Diebstahlschutz bei einer Kaskoversicherung beträgt nur ganz wenige Prozentsätze der Versicherungsprämie. Und wenn man nun eine genaue Liste erstellen müsste, welche Massnahmen wieviel Vergünstigung bei so wenigen versicherten Wohnmobilen (im Verhältnis zu den restlichen Fahrzeugen) erstellen müsste und dann dem Kunden klarmacht: wenn du in deinem Womo eine Alarmanlage für 1000 CHF einbaust, erhältst du einen Rabatt von 90 Rappen auf die Prämie, macht sich die Versicherung lächerlich, also gibt man besser keinen Rabatt bei viel weniger Aufwand. Irgendwie hart, aber ist leider so.

Ach ja, ich habe für die Schweiz recherchiert, in Deutschland könnte es anders aussehen, glaube ich aber nicht.


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