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Neues zu Gas und LPG Schweiz

Das neue Reglement ist für alle Gäste auf einem Schweizer Campingplatz verbindlich, die Flüssiggas in ihrem Wohnwagen, Zelt oder Wohnmobil benützen. Dies gilt auch für nur einmalige Übernachtungen im Wohnmobil auf einem Campingplatz.


Die wichtigsten Punkte:

  • Jeder Gast eines Campingplatzes muss für sein Fahrzeug mit Gasgeräten eine gültige Kontrollbescheinigung bzw. Vignette einer Gaskontrolle aufweisen.
  • Der Benützer der Flüssiggasanlage hat jährlich (Kalenderjahr) die „Checkliste Camping“ auszufüllen

Gaskontrolle

Die Gaskontrolle hat rechtzeitig vor dem Campieren zu erfolgen. Ohne gültige „Kontrollbescheinigung Camping“ bzw. Vignette kann der Zugang zum Campingplatz verweigert werden. Für im Ausland immatrikulierte Fahrzeuge und/oder Wohnwagen werden die im Ausland durchgeführten Gaskontrollen innerhalb der Gültigkeitsdauer ebenfalls akzeptiert. Die Gaskontrolle in der Schweiz muss durch einen vom Verein Arbeitskreis LPG zugelassenen Kontrolleur durchgeführt werden und hat eine Gültigkeit von drei Jahren. Die Liste der vom Verein Arbeitskreis LPG geprüften und zugelassenen Gaskontrolleure ist unter arbeitskreis-lpg.ch zu finden. Wird die Kontrolle auf einem Campingplatz durchgeführt, umfasst die Kontrolle alle Gasgeräte auf der Parzelle.

Checkliste für Campingplatzbenützer

Wer Gasgeräte einsetzt, muss dafür sorgen, dass die Herstellervorgaben (Betriebsanleitung) eingehalten werden um die Sicherheit zu gewährleisten. Der Benützer der Flüssiggasanlage hat jährlich (Kalenderjahr) die „Checkliste Camping“ auszufüllen. Diese Checkliste ist auf Verlangen dem Betreiber des Campingplatzes vorzuweisen. Schon bei einem einzigen «Nein» darf die Flüssiggasanlage nicht betrieben werden!

Fest eingebaute LPG-Tank oder -Flaschen

Dieser Teil des Berichts ist nun überholt. 5.2.2020 Neues von der Gasfront
Es gibt noch nichts neues betreffend Vorschriften und Eintragung einer LPG-Anlage im Fahrzeugausweis. Das Chaos ist immer noch da und wird in nächster Zeit leider auch nicht gelöst. Bei den MFK-Prüfung haben die meisten zwar keine Probleme, aber einige im Kanton ZH leider immer noch. Hat man Probleme und kommt bei der MFK wegen dem Gas nicht durch, gibt es zwei Lösungen:

Man geht nach Hause, baut die Flaschen aus, führt sein Fahrzeug vor und baut danach die Flaschen wieder ein. Die LPG-Tankanlage ist danach aber im Fahrzeugausweis nicht eingetragen.

Möglichkeit Zwei: Man fährt zur Garage Staub in Salmsach (oder eine andere Garage) meldet sein Fahrzeug ab, die Garage meldet das Fahrzeug auf sich ein, danach geht die Garage das Fahrzeug im Thurgau vorführen und meldet danach das Fahrzeug wieder auf den ursprünglichen Besitzer im alten Kanton ein. Vorteil: das Fahrzeug ist frisch vorgeführt und die LPG-Tankanlage ist im Fahrzeug-Ausweis eingetragen. Völlig idiotisch aber der einzige Weg, wenn die kantonseigene MFK pingelig ist.


24.1.2019 - Ich finde es fragwürdig, Publikationen von Interessenvertretern ohne gesetzliche Grundlage zu verbreiten. Jede Anordnung einer Behörde muss sich auf ein Gesetz abstützen und allein solche haben eine rechtliche Wirkung. Zudem hat jede Anordnung einer Behörde eine Rechtsmittelbelehrung zu enthalten. Ohne diese, ist sie ungültig und muss nicht beachtet werden.

Martin


24.1.2019 - Hallo Martin, du wirst ja recht haben, aber das nützt dir nichts, wenn dich der Campingplatzbesitzer nicht auf den Platz lässt, wenn du die Formulare oder die Gasprüfung nicht hast. Er hat das RECHT, dich deswegen nicht auf den Platz zu lassen. Da kannst du lange vor Gericht gehen und alles anzweifeln, du kommst dennoch nicht auf den Campingplatz.

Rolf


30.1.2019 - Hallo Rolf, ich wollte am 11. Januar 2019 meine Gasanlage vom TCS in Önsingen zertifizieren lassen. Schon nach dem ersten Blick in unseren Gaskasten sagte der Prüfer, dass er die Gasanlage nicht abnehmen kann. Grund: bei mir sind deutsche Schläuche mit Crashsensor verbaut, daran mit einem Adapter (Mutter) eine Schweizer Gasflasche. Wenn ich an dem deutschen Gasschlauch eine deutsche Gasflasche anschliesse, auch das dürfte er nicht abnehmen! Der Prüfer darf offenbar nur Gasanlagen mit schweizer Gasschlauch abnehmen. Was macht denn ein ausländischer Gast, dem das Gas ausgegangen ist? Der leiht/kauft sich doch eine schweizer Gasflasche, die er natürlich mit einem Adapter (Mutter) an seinen verbauten Gasschlauch anschliesst. Muss dieser ausländische Gast danach den Campingplatz verlassen oder darf die Gasanlage nicht weiterbetreiben, nicht kochen, nicht heizen?? Ich frage mich, ob das wirklich zu Ende gedacht wurde.

Roli


1.2.2019 - Ich glaube wir werden wieder so richtig abgezockt. Wir sind ja richtig doof und lassen alles mit uns machen. Ie haben doch einen am Sender .

Hausi


4.2.2019 - Hallo Rolf. Ich habe den Artikel über die neuen Gas Vorschriften studiert. Mein Fazit, eigentlich hat sich ausser den Abständen zwischen den periodischen Kontrollen nicht viel geändert. Die Platzbetreiber hatten auch länger die Möglichkeit die Prüfplakette zu kontrollieren.

Hanspi


12.2.2019 - Hallo Rolf Habe mein Wohnmobil am 11.02.2019 mit Fest eingebauten Tankgasflaschen LPG bei der MFK im Thurgau vorgeführt also überhaupt kein Problem,wurde gar nicht kontrolliert ob die Flaschen mit spez .Halter montiert ist,aber sonst wurde das Auto sehr gut kontrolliert ob alles in Ordnung ist. Gruess Willi

Willi Zwicky


23.2.2019 - Hallo zusammen, hab grad gestern unser Womo zum Gastest angemeldet. Da ich auch eine LPG Gastankflasche installiert habe, habe ich mich vor Ort informiert. Offensichtlich scheint sich wieder etwas zu bewegen, es sind Bestrebungen im Gange die Gastankflasche wieder wie eine "normale" Gasflasche zu behandeln, das könnte die ganze Geschichte wieder massiv vereinfachen. Bis dahin werde ich die Flasche weiterhin für die Gasprüfung ausbauen. Übrigens gemäss MFK Experte aus Kt.SG interessiert sich die MFK in SG nicht für die Gasanlage.

- Jörg


1.3.2019 - War am 20.Jan. MFK in Schafisheim. Alles i.o. bis auf das Gas.... - Gasprüfung alles o.k. - habe einen externen Gastank 80ltr von Whynen-Gas 67R-01 auch ok. - Original Halterung von Whynen...brauchen Test-Urkunde....???? - Habe vom TÜV eine Gastankhalter-Prüfung.....wird nicht anerkannt.... - muss nächste Woche zu DTC - Vauffelin Gastankhalterung prüfen...ca. 700.- CHF Ist das nun die neue Abzocke? Werde weiter berichten. wolfi

wolfi


2.3.2019 - Habe am Freitag noch ein mail erhalten von der Fa.Selzam Winterthur (Whynen-Gas-Importeur) Zitiere: (Wir haben wie vereinbart nochmals mit dem AK LPG gesprochen. Gespräche bezüglich Befestigung von Gastankflaschen / Gastanks im Wohnmobil mit dem Astra laufen. Leider kann hierzu derzeit nichts weiter kommuniziert werden. Der Passus mit der „anerkannten Prüfstelle Schweiz“ steht so in den Reglementen und der Experte auf dem Strassenverkehrsamt hat hierzu ein Ermessenspielraum. Bei Ihrem Fall hat er dieses leider sehr eng ausgelegt.) OK also Montag zur DTC, mal schauen....wolfi

wolfi


6.3.2019 - War am Montag bei DTC. Hat alles ausgemessen mit Schublehre und Masband. Facit: Die Originalhalterung ist für schweizer Verhältnisse zu wenig stark ausgelegt. Ich muss noch Verstärkungen anbringen lassen. Begutachtung 60.- CHF. Bin am Freitag bei einer Carroserie Spenglerei die mir die Halterung verstärkt. Werde dann detailierte Foto machen und zu DTC mailen. Vieleicht bekomme ich ja das Gutachten ohne nochmals zur DTC zu fahren. wolfi

wolfi


22.3.2019 - Ich habe am Mittwoch von der MFK den Stempel bekommen.... Musste nochmals nach Vauffelin zur Begutachtung dann habe ich die Freigabe bekommen. Totale Kosten ca. 2500.-CHF Nach Info DTC bin ich nicht der erste der so was machen muss, es waren schon mehr als 10 WOMO zur Einzelabnahme in Vauffelin. Das Gas-Tank-Halterung-Geschäft ist erst richtig in der Schweiz am anlaufen.

Wolfi


12.4.2019 - Hallo Wolfi. Ich habe jetzt das selbe Problem. Komme gerade vom MFK in Bern. Durchgefallen wegen festverbauter Gasflaschen. Ich bin Fassungslos. Du schreibst was von 2500CHF sind das die Kosten von der Werkstatt zum zusätzlichen stabilisieren der Gasflaschen? Was machen die genau und wo warst du? Ich verstehe nicht warum festverbaute Flaschen andere Bestimmungen haben als lose Flaschen. ????? Wollte unser Wohnmobil eigentlich zum Ende der Saison verkaufen....überlege ob ein Rückbau günstiger kommt. Dori

Dori


13.4.2019 - Hallo Dori, das einzige, was es für dich bringt: Gasflaschen raus, vorführen, Gasflaschen wieder rein. Eine Lösung für dieses Problem wird frühestens nächstes Jahr kommen.

Rolf


23.9.2019 - @Dori, sehr interessant,... letztes Jahr,29.06.2019 unser Womo mit eingebauter Alugastankflasche geprüft, Prüfer hat nicht mal in den Gaskasten geschaut. Hab Ihn darauf angesprochen, da ich extra neu vor der deutschen Version auf schweizer Version umgebaut habe. Antwort: Das Gas interessiere Ihn nicht. Also hundert Grad wendung innerhalb einem halben Jahr....

Christian


23.9.2019 - Nachtrag: geprüft in Bern....

Christian


21.10.2019 - Hallo Zusammen @Christian: Warst du am 29.06.2019 oder 2018 bei der Prüfung? Weil du schreibst letztes Jahr. Besteht in dem Fall die Möglichkeit, dass Sie die Gasinstalationen nicht anschauen? @Wolfi: Wie viel hast du denn nur für die Abnahme der Halterung bezahlt? Wenn man fragen darf. Da du zuerst von 700.- und dann vom Gutachten für 60.- und am Schluss von 2500.- schreibst :) LG Marco

Marco


8.11.2019 - Hallo Rolf und weiter LPG-Anwender, - Komme gerade von der MFK Bern. - Das Gasflaschenbefüllsystem wurde bestandet. - = entweder Rückbau oder APS* beibringen. * das ist wohl ein Dokument einer anerkannten Prüfstelle. Nachkontroll innert 30 Tagen! Der Gasexperte bei Camperland, Bösingen, wo die Anlage eingebaut wurde, sagte mit heute, dass der Arbeitskreis LPG in dieser Angelegenheit kurz vor der Lösung sei. Das erforderlich Dokument für die Halterung könnte im Januar 2020 erbracht werden. - Nun bin ich gespannt, ob die MFK Bern für diese kurze Zeit noch einen Rückbau verlangt. Ich werde hier darüber berichten, wie es weitergeht. - Vielleicht wäre die Anlage gar nicht aufgefallen. - Aber der MFK-Prüfer wollte die Fahrgestellnummer sehen. - Die ist auf der Beifahrerseite innen auf dem Kotflügel eingeschlagen und beim Integrierten von LMC durch einen kleinen Ausschnitt im Gaskasten zu finden. Dieser Ausschnitt ist notabene noch seitlich hinter der Gasflasche. So kommt man gar nicht an die Schrauben der Abdeckung. Eine saublöde Lösung! Dadurch wurde die LPG Anlage erkannt. Aber ich bin ja eigentlich auch an einer legalen Lösung interessiert. - Gruss

- Michael


19.2.2020 - Das ummelden auf die Garage Staub ist völliger nonsense, weil jeder Schweizer egal aus welchem Kanton er kommt das Recht hat sein Fahrzeug bei jeder beliebigen MFK in der Schweiz vorführen zu lassen. Wenn es also im TG keine Probleme gibt und eingetragen wird, muss man wohl einmalig dort vorführen und hat dann den Eintrag auch für die heimische MFK :)

Jörg


19.2.2020 - Hallo Jörg, ja, du darfst in allen Kantonen dein Auto vorführen, aber neue Dinge im Fahrzeugausweis eingetragen bekommst du nur im Kanton, wo das Auto eingelöst ist.

Rolf


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