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Aktive Veredelung

Die Geiz ist Geil Mentalität kann für Schweizer Wohnmobilisten ganz, ganz teuer werden, auch nur bei kleinen Ausbauten.

Für viele Wohnmobilisten ist es doch bei diesem Euro-Frankenkurs normal geworden, in Deutschland bei einer Wohnmobilfachwerkstatt die Ausbauten und Reparaturen machen zu lassen. Zum einen gibt es in der Schweiz nicht allzu viele kompetente Wohnmobilwerkstätten, zum anderen ist der Preis in Deutschland sehr viel günstiger. Das kann aber seit 1. Januar 2018 wirklich ganz bös ins Auge gehen mit Bussen von mehreren 10'000 Euros.

Alte Gesetze neu angewendet

Es bestehen seit langem Gesetze über die sogenannte «Aktive Veredelung». Dies regelt die Herstellung von Waren in verschiedenen Ländern. Werden Teile eines Produkt in Deutschland erstellt, danach in Ungarn zusammengebaut, in Polen gestrichen, in Frankreich kontrolliert, in Italien verpackt und dann wieder zurück nach Deutschland gebracht, um es von dort aus zu verkaufen ist das geregelt und eigentlich kein Problem, da es innerhalb der EU ist. Wird nun aber ein Schweizer Produkt in Deutschland weiterverarbeitet und danach wieder in die Schweiz zurückgeführt, ist das Bewilligungspflichtig, weil die Schweiz nicht in der EU ist. Das ist schon lange so und in bestehenden Gesetzen geregelt. Wer also ein Wohnmobil in der Schweiz besitzt, es nach Deutschland bringt um eine SAT-Anlage zu montieren und es danach wieder nach Hause nimmt, muss eine Bewilligung von Deutschland haben. Das hat in den letzten Jahren niemand wirklich interessiert und auch an der Grenze wurde nicht kontrolliert.

Deutschland hat nun aber ihre Grenz- und Zollstationen auf den 1.1.2018 angewiesen, Schweizer Fahrzeuge auf diese Ausbauarbeiten hin zu kontrollieren. Und das wird auch gemacht, vor allem dann, wenn die Schweizer die 19% MwSt. von Deutschland bei der Ausreise zurückfordern wollen.

Auswirkungen

Will man sein Wohnmobil in Deutschland «veredeln» mit z.B. coolen Alufelgen, automatischen Hubstützen, Luftfederungen etc. muss bei der Einfuhr in Deutschland ein Formular ausgefüllt werden, danach schätzt der Zollbeamte das Fahrzeug und legt die Kaution fest. Die Kaution beträgt 10% des Fahrzeugwertes + 19% MwSt. Bei einem Wohnmobil muss man also genügend Kleingeld dabei haben, um die Bewilligung überhaupt zu bekommen. Wohnmobilwert 60'000.- + 19% MwSt. macht ganz locker über 7000€ die man einfach so mal schnell als Kaution hinterlegen muss. Bei der Wiederausfuhr und der korrekten Verzollung erhält man das Geld wieder zurück.

Holt man vorgängig keine Bewilligung für die Veredelung ein, wird die Höhe der Kaution als Busse verfügt und es kann dann je nach Wohnmobil sehr teuer werden. Eine Bewilligung nachträglich einzuholen ist nicht möglich.

Veredelung und Reparaturen

Veredelungen sind arbeiten, wo das Fahrzeug an Wert gewinnt oder es nach den Arbeiten bei den MFK vorführen muss. Neue Anhängerkupplung, zusätzliche Luftfederung, automatische Hubstützen, neue Sat-Anlage, neue Folierung des Wohnmobils oder auch nur neue Lederbezüge sind alles Veredelungen, die unbedingt eine Bewilligung und dadurch auch eine Kaution erfordern.

Reparaturen und Unterhaltsarbeiten sind nicht bewilligungspflichtig, also eine Gasprüfung oder neue Pneus müssen nicht angemeldet werden. Aber Achtung, nur wenn auch Arbeit verrechnet wurde kommt es problemlos durch!

Kaution umgehen

Nicht jeder Wohnmobilist hat über 10% des Wertes seines Gefährtes einfach so locker zur Kaution bereit. Schweizer, die in einem Grenzbezirk wohnen, müssen beim deutschen Zoll keine Kaution hinterlegen. Ebenfalls kann man die ausführende Werkstatt vorgängig fragen, ob sie schon Erfahrungen damit haben, einige hinterlegen die Kaution beim Zoll für ihre Kunden. Ebenfalls gibt es jeweils neben dem Zoll extra spezialisierte Speditionen, die gegen Gebühr die Zollformalitäten erledigen und einige auch die Kaution hinterlegen. Aber dies machen lange nicht alle und es sind eher die Ausnahmen.

Bewilligung umgehen

Umgeht man die Anmeldung, ist das auf alle Fälle illegal und wenn man erwischt wird, wird es eben sehr teuer. Illegal ist z.B. wenn man sich auf die Rechnung schreiben lässt, dass eine bestehende SAT-Anlage ersetzt und die alte entsorgt wurde, obwohl es keine alte gab. Es wird dann zwar für die Zöllner schwierig, den Betrug auffliegen zu lassen, aber man darf es nicht. Wenn man die 19% MwSt. in Deutschland nicht zurückverlangt fliegt das Nichtanmelden ebenso nicht auf, allerdings müsste man in der Schweiz dennoch die 7,6% zusätzlich bei der Verzollung bezahlen, damit es wenigstens in der Schweiz rechtens ist.

Dieses «Veredelungsgesetzt» gibt es schon lange, aber die deutschen Zöllner wurden auf den 1. Januar angewiesen, dies bei Schweizer Fahrzeugen konsequent durch zu ziehen. Man könnte nun von Deutschland über Österreich oder Frankreich zurück in die Schweiz fahren. Die Chancen, erwischt zu werden sinken markant, aber illegal ist es trotzdem, denn das Gesetz ist für die gesamte EU gültig.

Fazit Fahrzeug in Deutschland veredeln

Will man nun sein Wohnmobil im Ausland, speziell in Deutschland, mit Zusatzinstallationen aufwerten oder verschönern, muss man mehr Bürokratie und viel mehr Geld für eine Kaution in die Hand nehmen. Unter dem Strich kommt es nicht teurer wie vorher, aber wenn man erwischt wird, kann das bei grossen Wohnmobilen schnell mal mit einer Busse von über 20'000 Euro enden. Darum kleinere Veredelungen vorwiegend nur noch in der Schweiz machen zu lassen…

Nachricht vom Deutschen Zoll

Beim Deutschen Zoll gibt es eine Emailadresse info.privat@zoll.de, war ja klar, dass wir diese ausprobiert haben und eine konkrete Frage stellten. Allerdings kamen eigentlich nur Paragraphen und allgemeines BLABLa zurück, und ganz unten dann einen konkreteren Hinweis:

Das Zollverfahren der "aktiven Veredlung" ist nur erforderlich, wenn das Fahrzeug durch die Reparaturen bzw. Umbauten auch eine konkrete Wertsteigerung erfährt, also tatsächlich "veredelt" wird.

Wenn es sich jedoch um reine, werterhaltende Reparaturen handelt, dürfen diese Maßnahmen im Rahmen des Zollverfahrens der "Vorübergehenden Verwendung" durchgeführt werden. Z.B. bei einem von Ihnen angesprochenem Defekt auf einer Urlaubsreise in Deutschland.

In dieses Zollverfahren wird das Fahrzeug mit Grenzüberschreitung konkludent überführt. Also durch einfaches Passieren der Grenzzollstelle. Aber bitte klären sie vorab mit der Zollstelle, über welche sie einreisen werden, ob Ihr Vorhaben im Rahmen der "Vorübergehenden Verwendung" möglich ist oder nicht. Nur diese Zollstelle ist Entscheidungsbefugt.

Übersetzt: jeder Zoll kann es machen, wie er will ;-)


Externe Links

10.6.2018 - Hi Ihr Zwei, korrekt geschrieben, analog dazu ist es in DE, bzw. der EU nicht anders. Nur, wer will das kontrollieren ;-) LG vom Mikesch

- Mikesch


10.6.2018 - Lieber Rolf - Wenn ich das so lese, höre ich eine ganze Herde Amtsschimmel wiehern. - Gruss aus der Bretagne -

- Michael


10.6.2018 - Hallo Ihr Zwei, Ich habe nicht verstanden um was es da wirklich geht. Den Begriff "Bewilligung" gibt es im deutschen Recht nicht! Wir hatten den Fall mit einen Schiff das im Winter in einer deutschen Scheune stehen sollte. Es musste beim dt. Zoll bei der Einfuhr gemeldet werden weil es nicht zu touristischen Zwecken eingeführt wurde. Die Meldung musste im Frühjahr bei der Rückholung wieder gemacht werden als Nachweis gür die Ausfuhr aus D. Gekostet hats nichts, Kaution auch nicht.

- Adolf


11.6.2018 - Hallo Adolf, es geht darum, wertsteigernde Arbeiten an Schweizer Fahrzeugen im Ausland machen zu lassen. Den Ausdruck "Bewilligung" gibt es aber bei der Deutschen Zollverordnung, siehe Link unter dem Beitrag

Rolf


3.7.2018 - Hallo Rolf eigentlich stimmt es ja alles was Du schreibst. Zu denken gibt es allerdings, dass alle Wohnmobile, die in der Schweiz gekauft wurden Grauimport sind. Diesen Hinweis habe ich vor einem Monat von Mercedes erhalten, nachdem ich Informationen über die Garantieverlängerung wollte. Dann sind nämlich alle Schweizer WoMo's (in der Schweiz gekauft) Euro-WoMo's und die Anwendung käme dann ja nur bei Auto's zum Zuge, die über den Schweizer General-Importeur in die Schweiz kamen. Komisch gäll :-)

- Christina


5.7.2018 - Hallo Christina, ich weiss jetzt nicht, ob das so stimmt, was du über die Grauimporte sagst. Aber erkläre dann mal am Zöllner, dass dein Womo in der Schweiz gekauft und eingelöst, aber eigentlich ein EU-Womo sein soll... Das tönt dann so nach Ausrede, dass du damit garantiert keine Chance hast und die Busse trotzdem bezahlen musst...

Rolf


25.10.2019 - Hallo. Es ist nun mehr als ein Jahr vergangen und ich bin sicher dass schon dutzende Schweizer Ihr Womo nach Goch oder sonst wohin gebracht haben zur aktiven Veredelung. Mich würde nun Erfahrungen interessieren. Die müsste es ja geben!? Um ehrlich zu sein, habe ich jetzt 4std. recherche im Netz hinter mir, während welchen ich auch einige Formulare etc. zu diesem Thema vom Deutschen Zoll gelesen habe und sorry ich versteh nur Bahnhof! Darum wäre ich wirklich dankbar auf Basis von Erfahrungen vielleicht weiter gebracht werden zu können.

Enriso


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