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Finnland 2014
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Wohnmobil auflasten

Wo liegen die wesentlichen Unterschiede zwischen 3.5 t und darüber?

Ein Womo auf Fiat-Ducato-Basis, das in die Kategorie unter 3,5t fällt, kann man im Normalfall auf 3,85t auflasten. Dazu wird technisch absolut nichts geändert, nur die Zulassung und/oder der Fahrzeugausweis wird geändert. Das heisst also, dass die „Hardware“ z.B. Bremsen schon zum Voraus auf über 3,8 t ausgelegt sind. Die gesamte Auflastung in kg kann man also mehr zuladen. 350kg mehr mitzunehmen ist schon toll, wenn das nicht verlockend ist? Aber was gibt es für Konsequenzen?

Fahrausweis

In der Schweiz ist der normale PW-Ausweis auf 3,5t begrenzt, man muss also eine neue Fahrprüfung ablegen, die Kat. C1 oder höher muss es sein. Hat man diesen Führerschein noch nicht, kostet dies in der Schweiz ca. 3500.- inkl. etwa 12 Fahrstunden und Theorieabenden. Die Theorieprüfung ist dieselbe wie bei Lastwagen, darum nicht ganz so einfach.

Reifen

Da beim aufgelasteten Fahrzeug auch die Achslasten höher sein dürfen, muss man genau schauen, was für Reifen montiert sind. Die Reifen haben eine Lastindexkennziffer, und dieser Lastindex muss bei den Reifen auf einer Achse zusammen immer höher sein, wie die zulässige Achslast. Das kann sehr gut heissen, dass beim neu aufgelasteten Womo neue Sommer- und Winterreifen her müssen...

Felgen

Original 15" Stahlfelgen von Fiat dürfen meines Wissens nur 1040kg tragen, also muss man auch neue Felgen haben. Es gibt diverse Alu-Felgen von verschiedenen Herstellern die die Tragkraft für eine Auflastung haben.

Versicherung und Steuern

Die Versicherung, Haftpflicht, Teil- oder Vollkasko wird sich in den Kosten direkt nichts ändern, die Versicherungen gehen nach dem Kaufpreis des Fahrzeugs. Allerdings fällt bei Fahrzeugen über 3.5 t die inbegriffene Pannenhilfe meist weg, sofern man eine hat. Es lohnt sich also, vorher mit der eigenen Versicherung zu reden und nachzufragen, denn da ist jede Versicherung wieder etwas anders aufgebaut.

Was aber ändert, sind die Verkehrssteuern, die laufen in der Schweiz je nach Kanton über das Gewicht, und/oder den Hubraum und/oder den Abgasausstoss. In meinem Kanton St.Gallen geht es über das Gewicht. Womo mit 3.5 t kosten 910.- pro Jahr und jetzt staune man: 3.85t kosten nur 873 Fr… Ob das die Behörden schon gemerkt haben? Kanton Zürich übrigens 999.- und 1259.- Man muss also im richtigen Kanton wohnen.

Maut und Fähren

In der Schweiz spart man mit einem schweren Wohnmobil die 40.- für die Vignette, allerdings bezahlt man 650.- LSVA pauschal pro Jahr. Für jeden Tag, an dem ein Schweizer Wohnmobil nachweislich nur im Ausland verkehrt, hat die Halterin oder der Halter Anspruch auf die Rückerstattung von 1/360 der Jahresabgabe. Ausländisch immatrikulierte Womos bezahlen ca. 3.25 sFr. pro Tag (für 10 frei wählbare Tage, oder ca. 60.- pro Monat).  In Österreich statt des Jahrespickerls von 86 €  muss man die GoBox benutzen, Kilometertarif ca. 0,19€. Bei mehr als 500km pro Jahr bezahlt man also mit dem aufgelasteten Womo mehr wie mit dem  Jahrespickerl vorher.

In anderen Ländern ist es grundsätzlich auch teurer, allerdings sieht von Aussen niemand, auch der Einkassierer an den Mautzahlstellen in Italien oder Frankreich nicht, ob man jetzt 3,5t schwer ist oder aufgelastet hat auf 3.85t. Den Fahrzeugausweis mussten wir bis jetzt erst einmal an einer Zahlstelle zeigen, an der Öresundbrücke von Dänemark nach Schweden. Dort geht es aber um die Länge des Fahrzeuges, und auch auf den Fähren ist ebenfalls die Grösse und nicht das Gewicht massgebend.

Verkehrsregeln

Nicht vergessen darf man, dass man mit dem aufgelasteten Fahrzeug die Geschwindigkeit und Überholverbot der Camions einhalten muss. (Allerdings auch hier, ein Radarkasten sieht von aussen nicht, ob man aufgelastet hat...)

Sonstiges

Bei Fahrzeugen über 3.5t muss ein Feuerlöscher mitgeführt werden, man muss da also noch einen kaufen ;-)
In Deutschland müssen aufgelastete Womos ab dem 6. Altersjahr jährlich zum Mfk, solche bis 3.5t nur alle zwei Jahre.

Fazit:

Die Auflastung kann am Anfang ins Geld gehen, mit Fahrausweis und neuen Pneus. Auch der Unterhalt, vor allem wegen LSVA und ausländischen Maut kommt das Fahren wesentlich teurer. Wogegen es bei Fähren bei den gleichen Kosten bleibt.


Nachtrag 6.8.2018: Kategorie D1 reicht nicht, um ein Wohnmobil über 3.5t lenken zu dürfen. Neuer Abschnitt Felgen

Externe Links

15.11.2016 - Hallo, und bitte nicht vergessen, man oder Frau muss jährlich zum TÜV! MfG Karl

Karl Büsing


15.11.2016 - Hallo Rolf, habe ich mir auch schon überlegt ,da wir auch fast schon an der grenze bei 3,5t sind. Aber wenn ich dann rechne für die 4-5 Wochen wo wir unterwegs sind. Ist mir das ganze nicht wert. Unter 3.5t komme ich in fast jedem Land gut zurecht und wenn ich die langen LKW schlangen in Deutschland, Italien anschaue und es überholverbot hat, bin ich froh wenn ich vorbei siehen kann.

- elio


15.11.2016 - Hallo Rolf, - Das ist wieder ein super informativer Beitrag. - Danke und Gruss, Michael

Michael


16.11.2016 - Wenn man über der 3.5 Tonnen - Kategorie fährt, sind die Kosten höher. Diese Kosten sind es uns jedoch Wert. Derjenige, der nicht überladen rumfährt, soll die Hand heben. Viele Grüsse: Hansruedi

- Hansruedi Lenz


11.7.2017 - Hallo Rolf vielen Dank für deinen sehr informativen Bericht. Ich möchte unser Womo auflasten lassen. Kennst du eine Adresse in St. Gallen oder Umgebung, die Womos auflasten. Danke

Galluscamper


25.7.2017 - Ich habe das ganz einfach gelöst, eine Anhängerkupplung und ein Anhänger mit blache

Remo


11.11.2017 - Hab gerde dein Bericht gelesen , sehr Intressant . In Deutschland sieht es anders aus. Eine Auflastung über die Zulassungstelle geht in der tat hier auch ganz einfach , aber die Auflastung beschränkt sich dann nur auf die Vorderachse !! Wer aber sein Gewicht in der Heckgarage mitführen will z.B. Motorradbühne muss die Hinterachse auflasten da die weiterhin nur auf 2to beschränkt ist ! Möchte man also die Hinterachselast erhöhen kommt um eine Technische veränderung durch Federn und Felgen nicht drum rum.

Luckyrider


15.3.2018 - Hallo zusammen. Ich habe einen aufgelasteten Ducato. Ich möchte Rolf insofern korrigieren, als dass das Überholverbot für LKWs für Wohnmobile >3.5t NICHT gilt. Das Fahrzeug gilt als schweres Wohnmobil und nicht als LKW. Fazit: 100km/h ja, Überholverbot für LKW nein. Macht das Fahren einiges angenehmer.

Rudolf


16.3.2018 - Hallo Rudolf, leider muss ich dich enttäuschen, du bist falsch gewickelt. Das Signal «Überholen für Lastwagen verboten» (2.45) untersagt gemäss Signalisationsverordnung den Führern von Motorwagen und Sattelmotorfahrzeugen, deren Gesamtgewicht nach Fahrzeugausweis 3,5 t übersteigt, mehrspurige fahrende Motorfahrzeuge und Strassenbahnen zu überholen. Das „Überholverbot für Lastwagen“ gilt somit auch für Wohnmotorwagen, deren Gesamtgewicht 3.5 t übersteigt; der Wohnmotorwagen darf dort nicht überholen.

- Rolf


17.3.2018 - Vielen Dank für Deine Rückmeldung. Ab sofort bin ich voll mit Dir einig. Überholverbot für "Lastwagen" gilt in der Schweiz auch für schere Womis. Ich hatte diese Information vom Strassenverkehrsamt beider Basel beim Auflasten erhalten. Daher war ich mir ja auch so sicher. Die Antworten von ASTRA sind leider eindeutig. Über Sinn und Unsinn dieser Regelung brauchen wir hier ja nicht zu lamentieren. Nochmals vielen Dank für die kompetente Richtigstellung

Rudolf


13.5.2018 - Frage, heisst das dass einen Car überholen darf, ein aufgelastete Womo nicht?

paul van buynder


17.5.2018 - Hallo Paul, ja das ist genau so.

Rolf


19.8.2018 - Hallo zusammen, danke für den sehr informativen Beitrag. Ich baue mir gerade mein eigenen campingbus zusammen. (NISSAN NV 400 RWD mit Zwillingsbereifung). Weiss jemand was ich alles ändern muss, um ihn auf 4.5t aufzulasten. Er ist Baugleich mit Renault Master 3 und Opel movano B400 und diese gibt es als 4.5 tönner zu kaufen. War gestern auf der Waage und er war jetzt schon mit 2 personen 3240kg. Danke falls jemand ein paar Infos hätte. Roger Thalmann

Roger Thalmann


5.12.2018 - Hallo Rolf Aufgeschreckt durch die im Beitrag genannten hohen Strassenverkehrsabgaben habe ich die STVA Rechnung für 2019 für mein WoMo mit 4.25 To und 11.65 PS rausgesucht. Verkehrssteuer 01.01.2019 - 31.12.2019 348.00 Gibt es wirklich so grosse Unterschiede unter den Kantonen oder sprechen wir nicht vom Gleichen? Gruss Roli

Roli


18.2.2019 - Hallo Ich habe heute bei unserer MFK nachgefragt, das geht nicht so leicht, man braucht vom Fahrzeughersteller oder vom Aufbauer eine schriftliche bestätigung des neuen Gewichts, dann kann man das Fahrzeug neu Prüfen, gilt bis 3.85To. ab 3.85To brauchts Technische abänderungen. Gruss

Marcel


11.4.2021 - Guten Tag Ein sehr guter Artikel. Ich möchte jedoch noch zwei Aspekte korrigieren. Die C1 Theorieprüfung ist gegenüber der C Theorie (Lastwagen) vereinfacht. Es sind nur 30 Fragen zu beantworten und handelt sich in der Hauptsache um „Geltungsbereiche“ die gelernt werden müssen. Es sind also keine ARV1 Zahlen (Ruhezeitverordnung) zu lernen. Ebenfalls sind die Bremssysteme, Technik usw. sehr marginal gefragt. Es gibt sehr gute Apps, um bequem zu Hause zum lernen. Lass Dich bei einem Lastwagenfahrlehrer beraten. Ein „Lastwagenfahrverbot“ oder Überholverbot für Lastwagen gilt für schwere Motorwagen zum Sachentransport und Arbeitsmotorwagen, jedoch nicht für schwere Wohnmotorwagen. Gruss Dieter

- Dieter


19.3.2022 - Hallo an die Gemeinschaft hier. Bin frische Besitzerin von WoMo (Eigenentwurf; GFK Kabine). Jetzt will ich es auflasten lassen. Von der Werkstatt wurde mir gesagt, dass wenn ich über die Achslastbestätigung hinaus auflasten will, muss das Fahrzeug geprüft werden, was 20.000,00 CHF kostet. Liegen eure Auflastungen alle innerhalb der Achslastbestätigung vom Fahrzeughersteller (Aufbau), sodass "nur" ne MFK stattfindet? Danke für Eure Hinweise..

susann


30.3.2022 - Hallo Rolf, ich komme nochmals auf Deinen Eintrag betreffend Auflastung und Überholverbot für schwere Wohnmobile zurück. Habe eben die Theorie erfolgreich abgeschlossen und darum weiss ich, dass das Verkehrszeichen "Lastwagen" für Wohnmobile nicht relevant ist. Wenn Lastwagen und Car vermerkt sind, gelten die Bestimmungen auch für aufgelastete Wohnmobile. Heisst also: Fahrverbot, Überholverbote , etc. für Lastwagen treffen für schwere Wohnmobile nicht zu.

Dani


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