In Italien gibt es eine Sommerreifenpflicht, aber es sind viele falsche Meldungen im Netz verbreitet. Die Sache ist für uns Womofahrer halb so schlimm.
Und wiedermal verunsichert eine Meldung (dieses mal bei Bluewin.ch, das eigentlich höchst seriös sein sollte) die Sommerurlauber mit dem Wohnmobil. Im besagten Artikel steht wörtlich: «Eine Busse droht in Italien zudem, wenn man mit Ganzjahresreifen unterwegs ist. Dort gilt im Sommer nämlich die Sommerreifenpflicht.»
Ganz genau besteht nämlich in Italien KEIN Winterreifenverbot im Sommer. Es geht da um ein ganz anderes Problem: Jeder Reifen hat ein sogenannter Geschwindigkeitsindex, dass sind Buchstaben, die auf dem Reifen aufgedruckt sind (siehe Tabelle unten). In Italien ist es verboten, mit einem Reifen zu fahren, der einen niedrigen Geschwindigkeitsindex als das Fahrzeug selber hat.
Jedes Fahrzeug ist für eine gewisse Höchstgeschwindigkeit zugelassen. Unser Womo hat in der Homologation (Certificate of Conformity CoC) eine Höchstgeschwindigkeit von 140 km/h eingetragen. Also müssen die Reifen mindestens mit einem Geschwindigkeitsindex N eingetragen sein. Bei Sommerreifen ist dieser Geschwindigkeitsindex sicher höher, auch bei Ganzjahresreifen wird dieser Index mit 99% Sicherheit übertroffen. Mit den langsamen Womos muss man also nach einem Blick auf die eigenen Reifen keine Angst vor der sogenannten Sommerreifenpflicht haben.
Das Problem kann eigentlich nur auftreten, wenn man in schnelles Auto fährt und dort Winterreifen montiert hat. Winterreifen haben nicht so einen schnellen Geschwindigkeitsindex wie ein schnelles Fahrzeug und das würde dann eine saftige Busse im italienischen Sommer mitziehen.
Während den Wintermonaten zwischen 14. Oktober und 16. Mai gilt in Italien für die Winterreifen eine Ausnahme betreffend Geschwindigkeitsindex.
Faktisch gibt es also keine Winterreifenfahrverbot im Sommer und keine Sommerreifenpflicht, sondern es wird in Italien nur auf den Geschwindigkeitsindex geschaut (wie in den übrigen Ländern übrigens auch).
Also alles halb so schlimm, vor allem für uns Wohnmobilfahrer.
15.7.2019 - man kann auch sich gründe für bußgelder suchen. ohne worte, auch in bezug auf pkw. in italien höchstgeschwindigkeit 130 km/h auf autobahnen, deckt also mit dem index N ab und trotzdem bußgeld, wenn mein fahrzeug gemäß eintrag schneller fahren könnte.
trudchen
17.7.2019 - Hallo Rolf . Herzlichen Dank für deinen informativen Bericht. Gruss Rolf
Rolf Duttli
20.7.2019 - Hallo Rolf. Vielen Dank für Deinen sehr Informativen Beitrag!!!! Viele Grüsse Hansruedi
6.8.2019 - Hallo Rolf Da ich bei einem Fahrzeugbauer arbeite und für Fahrwerksoptimierungen an Nutzfahrzeugen zuständig bin, kann ich Deine Aussage bestätigen. Der Geschwindigkeitsindex ist zwingend einzuhalten, gleiches gilt auch in Bezug auf den Traglastindex! Die montierten Reifen, unabhängig ob Sommer, Winter oder Ganzjahresreifen müssen für die zulässige Achslasten immer ausreichend sein. Auch der Luftdruck sollte der Ladung entsprechend gewählt werden - auch wenn dies natürlich nirgendwo in einem Papier hinterlegt ist. Im Internet findet man (Bsp. Continental) eine Liste für den korrekten Luftdruck. Oft ist dieser zu hoch oder bei voller Beladung zu tief gewählt, was zu einem unruhigen, holprigen Fahrverhalten führen kann. Viele Grüsse, Heinz
27.3.2023 - Hallo Heinz , ich habe auf meinem Camperbus Ganzjahresreifen mit dem Index R montiert. Laut Zulassung Teil 1 ist jedoch etwas höher nämlich S angegeben.
Bekomme ich damit auch schon Probleme in Italien oder sollte ich wegen der 10 km/ h Unterschied dennoch einen neuen Satz Sommerreifen anschaffen ?
Steffi
5.7.2020 - Guten Tag Vielen Dank für diesen interessanten Beitrag. Wie verhaltet es sich beim Wohnwagen? Steht im Fahrzeugausweis etwas vom Geschwindigkeitsindex (offenbar nicht, hab nichts gefunden?). Oder wo findet man das CoC, in der Betriebsanleitung evtl. ? Unser ist ein Bürstner Jahrgang 2015. ich nehme an, das Teil ist für 130km/h ausgelegt und somit unsere neuen Winterpneus continental mit index Q (160km/H) reichen aus für sardegna 2020? liebe grüsse aus zürich
4.9.2022 - Hallo. Wichtig ist, was in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist. Bei den meisten Wohnmobilen bzw. Fahrgestellen sind Reifen der Klasse „S“ eingetragen. Beim Citroen Van meines Nachbarn ist eine Höchstgeschwindigkeit von 160 km/h eingetragen und Reifen der Klasse „R“, obwohl „Q“ ausreichend wäre. Fraglich ist auch, was es für Reifenklassen definitiv auf dem Markt zu kaufen gibt. Ein Bekannter von mit hat bei seinem Ducato Reifen der Klasse „S“ eingetragen. Diese Reifen waren jedoch nicht zu bekommen. Er hat daher beim TÜV die Reifenklasse auf „R“ reduzieren lassen, diese Reifen hat er bekommen und sie sind ausreichend. Wäre er sonst mit R-Reifen in eine Kontrolle geraten, wäre das Bußgeld fällig gewesen. Denn: Es gilt immer, was in den Fahrzeugpapieren steht, sowohl Geschwindigkeit als auch Traglast. Und das alles, obwohl die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf italiens Autubahnen ohnehin 130 km/h beträgt….
1.7.2024 - Heute musste ich entsetzt feststellen, nicht die Höchstgeschwindigkeit zählt, sondern der im Typenschein eingetragene Index. Fast alle 255/45 R19 Winterreifen sind V=240 km/h, aber die Wahnsinnigen von Tesla haben W=270 km/h eingetragen.