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Achtung Schweizer: Gastest obligatorisch

Gastest auch in der Schweiz obligatorisch für Wohnwagen und Wohnmobile. Dies wurde 2017 klammheimlich eingeführt

 

Korrigierter Artikel vom 7. März 2018

Bis jetzt war es ja so, dass in der Schweiz für ein Wohnmobil kein obligatorischen Gastest verlangt wurde. Aber genau dies hat der Bundesrat per 1. April 2017 verordnet, ab diesem Datum ist der Flüssiggas-Artikel 32c der Verordnung über die Unfallverhütung in Kraft. Darin steht nun wörtlich:

4 Die Flüssiggasanlagen sind vor der Inbetriebnahme, nach Instandhaltungen und nach Änderungen sowie periodisch zu kontrollieren, insbesondere hinsichtlich der Dichtheit.

5 Sie dürfen nur von Personen erstellt, geändert, in Stand gehalten und kontrolliert werden, die ausreichende Kenntnisse nachweisen können.

Die entsprechende Richtlinie Flüssiggas 6517 wurde daraufhin ausgearbeitet und auf den 6. Dezember 2017 in Kraft gesetzt. Diese Richtlinie ist nun verbindlich und im Kapitel 16 werden die Kontrollen geregelt. Darunter auch die Intervalldauer: drei Jahre für Anlagen in Strassenfahrzeuge und drei Jahre im Campingbereich. Diese Kontrollen müssen mit der im Bild obigen Vignette markiert sein.

Ganz konkret heisst das nun: wir Schweizer Wohnmobilisten müssen nun mindestens alle drei Jahre zum Gasprüfungstest zu einem anerkannten Fachmann. Und wir dürfen selber nun nicht mehr an der Gasinstallation herumwerkeln, also Hände weg davon.

Wenn man sich da weiter in die Materie vertieft, stösst man auf Artikel und Hinweise, dass der Halter der Gasanlage ganz alleine verantwortlich ist, dass diese Prüfungstermine eingehalten werden. Wieder konkret: es kommt also weder vom Womohändler, noch vom Gasverkäufer oder gar vom Strassenverkehrsamt eine Aufforderung, diese Gasprüfung zu machen. Wir müssen uns also selber darum kümmern und uns informieren. Wer also dieses Jahr auf die nächste Fahrt ohne Kleber an der Scheibe und amtliches Prüfungsdokument begibt, kann ziemlich hoch gebüsst werden. Wer dies aber kontrolliert, ist schleierhaft: weder das Strassenverkehrsamt noch die Polizei prüfen aktuell diese Dokumente, geschweige denn, sie sprechen eine Busse aus. Ein Campingplatzbesitzer kann aber den Zutritt ohne dieses Dokument verweigern.

So eine periodische Gasprüfung finde ich ja grundsätzlich sehr sinnvoll, aber wenn das niemand weiss, nützt es eben auch nichts. Allerdings muss man auch wissen, wollen wir z.B. nach Deutschland, zählt dort ein Kontrollintervall von nur zwei Jahren. Es könnte also passieren, dass wir nach drei Jahren auf einem Campingplatz in Deutschland abgelehnt werden und ihn nicht besuchen dürfen. Warum muss da die Schweiz immer ein Extra-Zug in Europa fahren? Von daher empfehle ich allen Wohnmobilisten, die Schweizer Gasprüfung alle zwei Jahre zu machen.

Wir haben diese Gasprüfung gestern mit dem jährlichen Dichtigkeitstest absolviert und alles war ok. Gemacht haben wir es bei unserer "Hausgarage" Staub in Salmsach. Denn ganz so zahlreich sind diese möglichen Prüfungsstellen in der Schweiz dann doch nicht. Die Kosten betragen nach Empfehlungen der Fachleute rund 140.- SFR (psssst: in Salmsach bei „meiner“ Garage nur 100.-).

Geprüft werden unter anderem:

  • Druckregler
  • Rohrleitungen und Verteilnetz
  • Anschluss und alle Schläuche
  • Kocher
  • Kühlschrank
  • Heizung
  • Boiler
  • Lüftungsöffnungen

Diese Prüfung dauert ca. 45 Minuten, denn in dieser Zeit wird geschaut, ob sich der Gasdruck in Leitungen und Geräten vermindert oder gleich bleibt.

Es empfiehlt sich, vom Gasprüfungsbericht ein paar Kopien zu machen und diese im Wohnmobil abzulegen. Denn wie erwähnt, jeder Camping- und Stellplatzbesitzer kann dieses Dokument von einem Besucher verlangen zur Sicherheit aller anderen anwesenden Campingfreunde…


Externe Links

6.3.2018 - Hallo Rolf grundsätzlich korrekt, was du schreibst, ausser das Datum seit das gültig ist, die Details wurden nämlich erst später in der entsprechenden EKAS Richtlinie festgelegt, hier zum Nachlesen: http://www.arbeitskreis-lpg.ch/

- Mathias Gasser


7.3.2018 - Guten Tag Hier finden sich wichtige Zusatzinformationen: https://wohnmobilforum-schweiz.ch/viewtopic.php?f=84&t=11210&p=84200#p84200 Interessant ist das "Merkblatt betreffend Strassenfahrzeuge mit Gasinstallationen; Anforderungen und Prüfung. Seite 8 unten beachten. Gruss Urs

ivalo


8.3.2018 - Ist das Schweizerdeutsch? "Busse" - Busse sind was zum fahren und nicht zum bezahlen ;-) In Deutschland gibt es keinen TÜV ohne die Gasprüfungsplakette. Und der TÜV prüft mittlerweile auch die Gasanlage - sehr praktisch - die neue EInnahmequelle.

- Theo


8.3.2018 - Das ist Schweizer Hochdeutsch und dort kommt seit den Siebzigerjahre kein Scharfes-s mehr vor, sondern nur noch Doppel-s. Schweizerdeutsch ist nochmals was ganz anderes...

- Rolf


9.3.2018 - Ist ja witzig. Schon so lange ist das "ß" abgeschafft? Schweizer-Deutsch ist also so was wie Dialekt zum Schweizer Hochdeutsch und ein Synonym für Schwizerdütsch? Und spricht man die Geldbu(ß/ss)e langgezogen oder kurz aus?

- Theo


20.5.2018 - Sämtliche Detailfragen werden im Reglement für Kontrolleure geregelt: https://www.propan.ch/UserFiles/File/reglement-fuer-kontrolleure-de_01_2017.pdf resp. propan.ch -> Reglemente

jonas


1.3.2019 - Kann man die Gasprüfung auch im Ausland machen ?

Womo64


5.7.2019 - Der Gastest mag ja gut sein. Er ist aber nur eine Momentaufnahme. Das Einzige was wirklich hilft ist der Einbau eines Manometers, da sieht man jedesmal wenn man die Flasch schliesst ob alles dicht ist. Der Test ist reine Geldmacherei. Freundliche Grüsse A.Trefzer

Arthur Trefzer


27.8.2019 - Gaskontrollen dienen der Sicherheit. Druckprüfungen werden mit Sauerstoff und dem 5-Fachen Betriebsdruck gemessen. Ein Manometer und die Messung mit Gas können allenfalls größere Lecks anzeigen. Gas selber ist kein ideales Prüfmittel, da sich je nach Umgebungstemparatur die Dichte verändert. Für einen eigenen Sicherheits Check eignet sich Seifenwasser oder ein Lecksuchspray.Bei der Gaskontrolle wird auch das Flammenbild kontrolliert, die Verbrennung, Zwangsbelüftungen, Zustand Abgasrohre, Lagerung und Befestigung der Gasflaschen, Zustand und Alter von Anschlussschlauch und Druckregler, Funktion der Absperrventile, Falls vorhanden, Reinigung von Gasfilter und prüfen von Gasumschaltung und Crashsensor. Der Fachmann achtet noch auf viele andere Details, wie Dichtungen, Sitz des Kocherrosts, ausblasen von Kühlschrankbrenner, Rechaud, Boiler und Heizung.

- Caravaner


5.5.2020 - Nachdem ich per referrer wieder einmal hier gelandet bin, muß ich meine Aussage aus 2018 damals ("In Deutschland gibt es keinen TÜV ohne die Gasprüfungsplakette") korrigieren. Das stimmt so nicht mehr. Je nach TÜV ist das kein Prüfungskriterium mehr.

- Theo


5.6.2020 - Hallo. Als Anmerkung für die CH: Ich habe meinen Bus ausgebaut und diesen als "Leichter Motorwagen" / "Wohnmobil" umschreiben lassen (Kanton Bern). Trotzdem habe ich keine vollständige Gas-Prüfung nach EKAS 6517 vorlegen müssen. Weshalb? Ich werwende in meinem Bus lediglich Gaskartuschen mit einem max. Inhalt von 450g (Schraubkartuschen), die Gas-Installation aber ist ansonsten festverbaut (aber nicht 100% gemäss allen Vorschriften, z.B. habe ich keinen Gaskasten, verwende Schläuche, die Entlüftung ist zu klein, etc.) - das Ganze ist so aber vollständig OK! Der Grund steht in Kap. 3.2 der EKAS 6517 Richtlinie: "Flüssiggasanlagen, deren Menge 0,5 kg nicht übersteigt, unterliegen nicht den Anforderungen dieser Richtlinie." D.h. in dieser Situation gibt es wohl KEINE rechtliche Grundlage, welche die Installation regelt oder eine Gas-Prüfung vorschreibt... Nach vorgängiger Abklärung dieser Situation beim StVA wurde mir bestätigt: Unter Verwendung von Kartuschen mit einer Menge < 0.5Kg wird lediglich eine Dichtigkeitsprüfung verlangt, jedoch keine Installationsprüfung! Jeder der die Gas-Prüfung vornehmen kann, kann auch eine Dichtigkeitsprüfung vornehmen (Maschine anhängen und "abdrücken") - die Frage ist, ob der "Gas-Experte" dies machen will, schliesslich verdient er dabei nur einen Teil ggü. der vollständigen Prüfung... dies geschah z.B. bei mir nur sehr wiederwillig... Diese Anmerkung soll nun nicht dazu führen, fahrlässige Gas-Installationen zu bauen! Aber insb. beim Ausbau / Umschreiben kleiner Fahrzeugen (VW Busse o.ä.) ist diese Info ggf. hilfreich...

VW Bus


8.9.2020 - Das ist eine interessante Lösung. Aus Kostengründen aber wohl nur für gelegentliches Kochen geeignet. Bei Dauerbetrieb mit Kühlschrank, Warmwasseraufbereitung oder gar Heizen dürfte sich bereits nach einer Saison eine ordentliche Gasanlage amortisiert haben. Vom Arbeitsaufwand ganz zu schweigen. Es sei denn, die Kartuschen sind nur bei "offiziellen Anlässen" installiert, ansonsten eine grössere Gasflasche. Meimei :-) Ganz nebenbei enthält dein Beitrag auch noch etwas Deutschunterricht für Theo. Zitat Theo "Ist das Schweizerdeutsch? "Busse" - Busse sind was zum fahren und nicht zum bezahlen ;-) " "Busse" die zum Fahren gedacht sind, haben, wie von VWBus richtig geschrieben, sowohl in der Schweiz wie in Deutschland nur ein "s". Das ganz unabhängig von der Grösse. Auch mit über vierzig Sitzplätzen ist es noch ein Bus und mutiert nicht zum Buss.

Vreneli


3.2.2021 - Hallo, Ich verfolge euren Blog nun schon eine Weile und hab viele, viele hilfreiche Tipps für mich als Neuling gefunden. Nun zur Gasprüfung; ich habe das WoMo gerade in DE beim Vertragshändler in der Nähe reparieren und prüfen lassen. Auch Gas, da ich gar nicht wusste, dass der nach 3 Jahren fällig gewesen wäre (Böser Verkäufer meinte alles sei super :-O ) Nun ist es doch eigentlich doof, wenn ich in der Schweiz nochmals einen Gastest machen muss... Ist der Deutsche da nicht gültig? oder kennt jemand eine Garage, die aufgrund des deutschen Tests, das CH Zertifikat ausstellt? Merci und LG Andy

Andy


3.2.2021 - Hallo Andy, grundsätzlich ist ein Deutscher Gastest auch in der Schweiz gültig. Allerdings weiss ich nicht, wie es bei einer Fahrzeugprüfung beim Strassenverkehrsamt ist, ob dort dieser deutsche Test anerkannt wird. Gruss

Rolf


10.5.2021 - Hallo zusammen, ich habe gerade die Rechnung für die offizielle Schweizer Gasprüfung erhalten und es hat mich fast umgehauen. Total-Betrag inklusive Arbeit (ersetzt Gas-Schlauch und Druckminderer) für CHF 226.95 (Kastenwagen mit einer 11kg-Kunststoffgasflasche). Zeitaufwand 45 Minuten. Die obere Grenze hätte ich mit CHF 190.00 angesetzt. Die Preisempfehlung vom Arbeiterkreis-LPG empfiehlt CHF 140.00 bei 60 Minuten Zeitaufwand.

PoesslTwenty


8.9.2021 -

j.-tommy


8.9.2021 - hier wird etwas falsch interpretiert... in der schweiz sind NUR flüssiggasanlagen zu prüfen...also fest eingebaute tanks, die von aussen befüllt werden müssen...! gasflaschen oder kartuschen müssen nicht geprüft werden...auch nicht die installation... die installation obliegt dem fehrzeuglenker und muss sicher sein...aber es wird bei der mfk NICHT geprüft und gefordert!... natürlich sollte jedem camper etwas daran liegen, dass sein mobil (auch gastechnisch) sicher ist, aber geprüft wird es nicht!, solange keine fest installierte flüssiggasanlage an bord ist...

j.-tommy


8.10.2021 - Hallo j.-tommy Leider ist deine Aussage falsch (zumindest für den Kanton Luzern) Heute wurde die MFK für mein Wohnmobil verweigert. Grund: Gaskontrolle muss innerhalb von 2 Jahren gemacht werden. (Laut Rondelle wäre die Gaskontrolle erst im 2023 fällig gewesen) Ausrüstung Campinggasflasche R 907!!!

Roland Petermann


25.10.2021 - Höi zäme Habe ein paar grundsätzliche Fragen, die ich einfach nirgends auf offiziellen Seiten bekomme. Bin Camperneuling und leidenschaftlicher Heimwerker, beruflich Metallbauer. Ich möchte nur Kochen und draussen Grillen mit Gas Möchte weder mit den teuren campingaz Flaschen, noch einen festen Tank verbauen. 11kg Propangasflasche. Der Betriebsdruck darf oder muss 50mbar sein? Die maximale Schlauchlänge ist bei uns 75cm? Falls diese Länge von Druckminderer zum Kocher reicht, muss trotzdem noch eine feste Gasrohrleitung mit Absperrhahn montiert werden? Sprich darf der Schlauch überhaupt aus dem dichten Gaskasten herauskommen? Wie gross muss die Entlüftung im Boden in CH sein? Auch 100cm2? Darf ich nach dem Druckminderer eine Abzweigung (z. Bsp. GOK Doppelventl mit seperaten Abgängen und Schliessrädern) mit einer Gasschnellkupplung anhängen, um draussen mit der selben Gasflasche zu grillen? Das waren jetzt viele Fragen. Wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir weiterhelfen könntet Lg Mäthu

Mathias

26.6.2022 - Wir Schweizer Camper sind wieder einmal die Trottel in Europa. Das Schweizer Gasprüfungs Zertifikat mit 3-jähriger Gültigkeit ist z.B. in Deutschland nur 2 Jahren gültig. Was ist da falsch gelaufen mit dem Bundesrat Entscheid?
Marki


13.8.2024 - "Wer dies aber kontrolliert, ist schleierhaft: weder das Strassenverkehrsamt noch die Polizei prüfen aktuell diese Dokumente, geschweige denn, sie sprechen eine Busse aus. Ein Campingplatzbesitzer kann aber den Zutritt ohne dieses Dokument verweigern." Genau diese Ausführung stimmt in der Schweiz. Ich war soeben mit meinem Wohnwagen auf der MFK und hatte keinen gültigen Gasprüfbericht dabei. Es werden Märchen verbreitet, dass ohne gültigen Gasprüfbericht auf der MFK als Mangel angesehen wird und dem ganzen Fz. keine Zulassung erteilt wird. Der Eintrag im Fahrzeug gilt als Hinweis und der Halter ist selbst verantwortlich für die periodische Gasprüfung. Kurz gesagt auf der MFK hat man mit einem ungültigen Prüfbericht keine Probleme. So lange niemand prüft in der Schweiz kann man die Fragen verstehen die auftreten. Die Sicherheit ist natürlich eine andere Frage. Richtig: Im nahem Ausland ist der Prüfbericht von der Schweiz nur zwei Jahre gültig.

Markus


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